Betreiben Sie als Unternehmen im Rahmen Ihrer Social-Media-Strategie eine Facebook-Fanpage, dann sind Sie automatisch auch für die Datenverarbeitung auf Ihren Facebook-Seiten verantwortlich. Ihre Facebook-Fanpage muss deshalb neben dem Impressum auch eine eigene Datenschutzerklärung beinhalten. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht Abmahngefahr.

Facebook-Impressum
Während das Impressum einfach von Ihrer bestehenden Website kopiert und in das entsprechende Formularfeld unter Seite > Info > „Bearbeiten Impressum“ eingefügt werden kann….

Facebook-Datenschutzrichtlinie
…, können Sie Ihre Social-Media-Datenschutzerklärung (Datenschutzrichtlinie) nicht integrieren – sondern nur verlinken. Rufen Sie dazu einfach die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite im Internet-Browser auf, kopieren die komplette Internetadresse (https://….) aus der Adresszeile und fügen sie in das Formularfeld „Datenschutzrichtline“ ein:

Ob Impressum, Datenschutzerklärung, Social-Media-Datenschutzerklärung oder E-Mail-datenschutzerklärung – als eRecht24 Agentur-Partner kann ich Sie bei der Umsetzung einer korrekten Datenschutzerklärung nach DSGVO sowie eines korrekten Impressums unterstützen.